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Mutterschaftsversicherung

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Mutterschaftsversicherung Artikel

Eine Mutterschaftsversicherung oder Elternschaftsversicherung ist eine Sozialversicherung mit dem Absicht, den Erwerbsausfall einer Wöchnerin während der Zeit des Mutterschutzes zu ersetzen.

Buch-Tipp: 1939 - Der Krieg, der viele Väter hatte. 2 CDs . Die letzten Wochen vor dem Krieg Der rote Faden der Geschichte Ich habe viele Bücher und Berichte zu dem Thema Zweiter Weltkrieg gelesen. Stets wieder habe ich mich gefragt, warum musste es dazu kommen? Warum musste ganz Europa in ca. 6 Jahren in Schutt und Asche fallen? Hätte man die offensichtlichen Fehler von Versailles nicht revidieren könenn? Welche diplomatischen...

Schweiz

Die Schweiz war das letzte Land in Europa, das keine Mutterschaftsversicherung kannte. Seit 1945 bestand ein Verfassungsauftrag an den Bund, eine solche einzuführen, es fehlte jedoch am politischen Willen, diesen per Initiative vom Volk an die Regierung erteilten Auftrag umzusetzen.

Es existierten bereits diverse Schutzbestimmungen für Mütter und Wöchnerinnen, diese sind jedoch nicht einheitlich geregelt:

  • in dem Arbeitsgesetz wird festgehalten, dass Wöchnerinnen während 9 Wochen nach der Niederkunft nicht arbeiten dürfen
  • das Obligationenrecht (OR) sieht seit 1989 einen Kündigungsschutz für Schwangere Frauen und Wöchnerinnen während 16 Wochen nach der Niederkunft vor
  • ebenfalls in dem OR wird eine grundsätzliche Lohnfortzahlung während einer "angemessenen Frist" (die auf mind. 3 Wochen beziffert wird) benannt. Diese Lohnfortzahlung wird nach kantonalen Richtlinien festgesetzt, deckt jedoch nicht in allen Fällen die 8 Wochen Arbeitsverbot. Die Höhe der Lohnfortzahlung ist gesetzlich gar nicht geregelt und hängt vom jeweiligen Arbeitsvertrag ab.

In einigen Gesamtarbeitsverträgen werden relativ grosszügige Lohnfortzahlungen in dem Falle einer Schwangerschaft gewährt. Der Bund zahlt ab dem dritten Dienstjahr seinen Angestellten einen Mutterschaftsurlaub von vier Monaten und in zumindest 14 Kantonen bekommen die weiblichen Angestellten eine 100%ige Lohnfortzahlung während 16 Wochen.

Neben diesen in Einzel- oder Gesamtarbeitsverträgen festgehaltenen Regelungen zur Lohnfortzahlung, haben erwerbstätige Schweizerinnen die Möglichkeit, bei ihrer Krankenkasse eine private Taggeldversicherung für den Fall einer Mutterschaft abzuschliessen.

In mehreren Kantonen werden junge Elternpaare oder Eineltern , die aufgrund der Schwangerschaft und Geburt in eine prekäre finanzielle Lage geraten sind, mit so genannten Mutterschaftsbeihilfen unterstützt. Diese müssen jedoch von den Bedürftigen selbst bei der Fürsorge beantragt werden.

Nach dem Volksnein zur letzten Vorlage einer nationalen Mutterschaftsversicherung am 13.06 1999 haben einige Kantone (Kanton Genf, Kanton Jura) eigene Projekte für kantonale Mutterschaftsversicherungen initiiert und umgesetzt.

Bei der eidgenössischen Abstimmung vom 26.09 2004 wurde die Vorlage für eine Mutterschaftsversicherung vom Schweizer Stimmvolk angenommen.

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